Urlaubsgarantie
Es gelten die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992) in der letztgültigen Fassung. Abzurufen auf www.summersplash.at oder telefonisch unter 01/504 68 68 – 61.
Die Splashline, Event- und Vermarktungs GmbH ist unter der Eintragungsnummer 2005/0005 im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Angelegenheiten registriert. Wir haben beim DRS, Deutscher Reisepreis-Sicherungsverein VvaG, Rosenheimer Str. 116, D-81669 München, eine Insolvenzversicherung unter der Polizzen- Nr. 1.050.641 abgeschlossen. Wir nehmen an keiner Versicherungsgemeinschaft teil und haben daher erhöhte Versicherungssummen gemäß § 8 RSV abgeschlossen. Die Anzahlung erfolgt frühestens 11 Monate vor Ende der geplanten Reise. Die Höhe der Annahme von Kundengeldern als Anzahlung beträgt maximal 20%. Die Restzahlung ist bei Übergabe der Reiseunterlagen zu leisten, nicht früher als 2 Wochen vor Reiseantritt. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden und sind auch nicht abgesichert. Sämtliche Ansprüche sind bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt des Versicherungsfalls beim Abwickler Europäische Reiseversicherungs AG, Kratochwjlestr. 4, A-1220 Wien (Tel.: 01/3172500, Fax: 01/3179367) anzumelden. Die Haftung des DRS ist im Schadensfall auf die für den Reiseveranstalter ermittelte Gesamtversicherungssumme begrenzt. Übersteigen die zu erstattenden Beträge die Versicherungssumme, werden die Forderungen mit dem aliquoten Anteil erfüllt.




























